Zivildienst

Die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Unser Ziel ist es, in Not geratenen Menschen allein nach dem Maß der Hilfsbedürftigkeit, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politische Zugehörigkeit die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, die diese benötigen. Dies gilt weltweit, aber auch in der engeren Nachbarschaft. Im Bielefeld setzen wir Zivildienstleistende in folgenden Aufgabenbereichen ein:
Bereich Zivi im Fahrdienst für Rollstuhlfahrer/ innen

Im Behindertenfahrdienst werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen abgeholt und zu Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren (…und natürlich wieder nach Hause gebracht). Aber auch Fahrten zu Arztbesuchen, Erledigungen bei Ämtern und Fahrten zu Veranstaltungen etc. gehören zum Tagesablauf. Dafür stehen Spezialfahrzeuge mit Hebe- oder Rollbühnen für Rollstuhlfahrer/ innen zur Verfügung. Neben dem “Chauffieren” ist der Zivildienstleistende verantwortlich für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der Behinderten sowie für die Betreuung während der Fahrt. Eigentlich klar, dass für diese Aufgaben der Führerschein Klasse B (3) und eine zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich ist. Zudem sollten die Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden; denn die verlangen auch ein wenig sozialpsychologisches Geschick.
Zivi im Mobilen Sozialen Dienst

Ältere oder behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Die Arbeit der Zivildienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln.
Genau betrachtet umfasst dieses Aufgabengebiet drei Bereiche:
- Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.) Begleitung zu Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.
- Hilfen im Haushalt Zubereitung von Mahlzeiten Einkaufen gehen Reinigungsarbeiten in der Wohnung Gartenarbeiten
- Sozialpflegerische Hilfen Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren) Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen Hilfe beim An- und Auskleiden Hilfe beim Gehen und bei Körperübungen
Für diese Aufgaben ist der Führerschein Klasse B (3) und eine ausreichende Fahrpraxis erforderlich. Natürlich erhalten Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.
Nähere Auskünfte erteilt Anja Langellotti unter zdl[at]sozialedienste.drk.de
oder Telefon 0521/52 998 - 17
oder HIER bewerben

zur Spende


